Seele mit Herz  

Seniorendienst Vollmari

Meine Vergütung:


Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 Euro monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung zum Beispiel für eine Arztbegleitung, Spaziergänge oder gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist dieser Betrag nicht. Ich rechne als zugelassener Betreuungsdienst diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Dafür benötige ich nur wenige Unterlagen und eine Abtretungserklärung von Ihnen. Bei diesen Formalitäten bin ich Ihnen gerne behilflich.                


Zusätzlich besteht die Möglichkeit auch die Leistung der Verhinderungspflege in Betreuungszeit umzuwandeln.

Natürlich können sie meine Rechnungen auch privat begleichen wenn sie zusätzliche Betreuungseinheiten wünschen oder ihre Entlastungsleistungen bereits für andere Zwecke nutzen. Dazu erhalten sie eine vollständige Rechnung von mir, welche sie am Ende des Jahres in der Regel auch von der Einkommenssteuer absetzen können.(Genauere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Steuerberatung.)


Mein Stundenlohn beträgt:

30, - €/ Stunde


Zusätzliche Kosten:

An- und Abfahrtskostenpauschale 5,00 € (bis zu 20 KM Umkreis von 47929 Grefrath)

Bei Arztbegleitung, Einkaufsfahrten, Behördengänge oder Ausflügen berechne ich den, gesetzlich vorgegeben, Satz von 0,30€ pro Kilometer.

Sonn- und Feiertagszuschläge, sowie Besuche nach 20:00 Uhr, werden mit 50% Zuschlag berechnet. Diese Zuschläge werden nicht von den Pflegekassen übernommen und müssen privat übernommen werden.